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Mobilfunk und Gesundheit

Mobilfunk gibt es in Deutschland schon seit über 40 Jahren, doch über die damit verbundenen Gesundheitsfragen spricht man erst heute. Im Unterschied zu damals telefonieren nämlich heute wesentlich mehr Menschen mobil. Während früher nur wenige Geschäftsleute vor allem über ein Autotelefon die Mobilfunknetze nutzten, besitzen heute schon mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland ein Handy. Die findigen Marketingstrategen der Netzbetreiber konnten von der Oma bis zum Teenie den Bedarf an mobiler Kommunikation wecken. So wurden in den letzten Jahren die Mobilfunknetze extrem erweitert sowie zusätzlich neue aufgebaut. Meldungen über Gesundheitsgefahren durch die unsichtbaren Mikrowellen und die Beteuerungen der Mobilfunkbetreiber, dass Handys ungefährlich seien, haben die Verbraucher verunsichert. Vielerorts gründeten sich Bürgerinitiativen gegen Mobilfunk-Basisstationen, da sich besonders die Anwohner durch die ausgesendete Strahlung bedroht fühlten. Mit welchen Gesundheitsrisiken durch Mobilfunk muss man also nach heutigem Wissensstand rechnen?

Die einzelnen Mobilfunknetze

Ältere Mobilfunknetze

Das erste bundesweite Mobilfunknetz war das 1958 in Betrieb genommene A-Netz. Die Gespräche wurden handvermittelt, die Kapazität lag bei 10.000 Teilnehmern. 1972 folgte das B-Netz (maximal 26.000 Teilnehmer), das schon einen automatischen Verbindungsaufbau hatte. Der Anrufer musste allerdings wissen, in welchem Funkbereich sich der Angerufene gerade Aufhielt. Beide Netze sind nicht mehr in Betrieb.

C-Netz

Das flächendeckende C-Netz gibt es seit 1985, es wird fast nur von Geschäftskunden genutzt. Das System und das Mobiltelefon tauschen ständig Daten über den Standort aus, und auch der Wechsel von einem Funkbereich in einen anderen ist ohne Gesprächsunterbrechung möglich. Die Teilnehmerkapazität liegt bei etwa 800.000 Rufnummern. Das C-Netz verwendet zur Signalübertragung analoge Technik.

D-Netze

Die digitalen Netze D1 (Telekom) und D2 (Mannesmann) werden seit 1992 aufgebaut. Technischer Standard ist GSM 900, auf dem sich die europäischen Fernmeldeverwaltungen Anfang der 80er Jahre geeinigt hatten. Zur Signalübertragung werden gepulste Mikrowellen im Frequenzbereich um 900 MHz eingesetzt. Jedes Netz besteht aus ca. 3500 Basisstationen (Funkzellen). Die Handys haben eine maximale Leistung von 2 Watt, Einbaugeräte (Autotelefon) bis 8 Watt.

E-Netze

Das digitale E-Plus-Netz ging 1994 in Betrieb. Es arbeitet nach dem Standard GSM 1800. Neben der höheren Trägerfrequenz (um 1800 MHz) unterscheidet es sich technisch von den D-Netzen durch die Anzahl der Basisstationen (etwa 7000) und die Leistungen von Handys (maximal 1 Watt, Einbaugeräte bis 6 Watt).

Das E2-Netz ist das jüngste Mobilfunknetz und Deutschland (seit Oktober 1998). Es wird vorerst nur in den Ballungsgebieten einige Basisstationen geben. In den nicht abgedeckten Bereichen werden die Gespräche über das D1-Netz abgewickelt. Im Endausbau sind 10.000 Basisstationen vorgesehen.

Gesundheitliche Wirkungen

Die gesundheitlichen und biologischen Wirkungen der Mikrowellen und Hochfrequenzstrahlung können in zwei Gruppen eingeteilt werden: die thermischen und die athermischen (nichtthermischen) Effekte.

Unter thermischen Effekten von Hochfrequenz-(HF)-Strahlung versteht man die Erwärmung des Körpers durch Absorption der elektromagnetischen Wellen. Bei sehr hohen Frequenzen (Mikrowellen ab etwa 500 MHz) spielt noch eine Rolle, dass die Strahlung je nach stofflicher Zusammensetzung des Organs und nach Höhe der Frequenz in Knochen und Fettgewebe etwa drei- bis fünfmal tiefer ein als in Muskelgewebe. Zudem kann es durch Reflexionen an Organgrenzen, an Fett-Muskel-Grenzschichten und durch gekrümmte Strukturen (Linseneffekt) zu lokal überhöhter Absorption kommen. Diese sogenannten Hotspots treten vor allem im Kopf auf. Noch unterhalb der geltenden Grenzwerte wurden nichtthermische Effekte und gesundheitlich relevante Wirkungen beobachtet:

-         Veränderung der Gehirnstromaktivität

-         Veränderung des Ionentransports durch Zellmembranen

-         Beeinflussung des Schlafes

-         Beeinträchtigung der Blut/Hirn-Schranke

-         Förderung des Krebswachstums (im Tierversuch)

-         Einzelstrang-DNS-Brüche in Rattengehirnzellen

-         Kurzfristige Störungen des Gedächtnisses, der Konzentration und des Reaktionsvermögens; Erhöhung des Blutdruckes und Verminderung der Kapillardurchblutung bei Bestrahlung mit einem GMS-Handy.

Bei den Effekten sind die gesundheitliche Relevanz und die Übertragbarkeit der Ergebnisse aus Tierversuchen bislang unklar. Der ungünstige Einfluss elektromagnetischer Dauerbestrahlung auf die Schlafqualität kann aber bei entsprechend empfindlichen Personen auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte als gesichert angesehen werden.

Bei Katzen, Kaninchen und auch beim Menschen wurden Veränderungen des EEG unter dem Einfluss von gepulster HF-Strahlung beobachtet. Bei ungepulster Strahlung trat dieser Effekt nicht auf.

Amplituden- und pulsmodulierte HF-Wellen wirken auf die Zellmembran und ändern dort z.B. den Ionenfluss durch die Membran. Beobachtet wurde ein veränderter Kalziumfluss aus der Zelle, und zwar bei Intensitäten deutlich unter den Grenzwerten er 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV). Bei Menschen, die in 40 cm Abstand von einem sendenden D-Netz-Handy schliefen, wurde eine Verkürzung der REM-Schlafphasen beobachtet. Die Anwohner von Großsendern litten deutlich häufiger an Schlafstörungen als weniger belastete Kontrollgruppen.

Eine Reihe von Versuchen an Tieren und Zellen sowie einige epidemiologische Studien im Arbeitsbereich stützen die These, dass HF-Strahlung bei entsprechender Intensität möglicherweise Krebs fördern kann. So entwickelten mit D-Netz-Wellen bestrahlte genmanipulierte Mäuse mehr als doppelt so häufig Lymphdrüsenkrebs wie die unbestrahlte Kontrollgruppe.

Vielfältige Beeinflussungen des Immunsystems, sowohl Hemmung als auch Simulation, werden mit HF-Strahlung in Verbindung gebracht. Das Zentralnervensystem, das Immunsystem und das endokrine System hängen offenbar eng miteinander zusammen und reagieren auf HF-Strahlung.

Gesetze, Regelungen und Richtwertempfehlungen

Für Mobilfunk-Basisstationen gelten die Grenzwerte der 26. BImSchV. Bei der Festlegung der Grenzwerte wurden nur die gut erforschten und seit langem bekannten thermischen Effekte der Hochfrequenzstrahlung berücksichtigt. Die Grenzwerte wurden aus Tierversuchen ermittelt und zur Übertragung auf den Menschen mit einem Sicherheitsfaktor versehen. Die in ihrer Wirkung subtileren nichtthermischen Effekte werden erst seit einigen Jahren erforscht, sie spielten bei der Festlegung der Grenzwerte noch keine Rolle. Daher garantieren die gesetzlichen Grenzwerte nicht die gesundheitliche Unbedenklichkeit hochfrequenter Immissionen durch Mobilfunk-Basisstationen, Handys und andere Sendeanlagen. Die BImSchV gilt nicht nur für Handys, weil sich die Grenzwerte der Verordnung nur auf ortsfeste Sendeanlagen beziehen. Es gibt also bei den Handys zur Zeit keine gesetzlichen Regelungen bezüglich zulässiger hochfrequenter Immissionen, es existieren hier lediglich die Normen der DIN-VDE. Die Grenzwerte der DIN-VDE wurden durch die Deutsche Elektrotechnische Kommission (DKE) festgesetzt, in der Vertreter der Elektroindustrie die Mehrheit hatten. Oberste Kontrollbehörde für das Mobilfunkwesen in Deutschland ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die für alle ortsfesten Funkanlagen mit einer Sendeleistung über 10 Watt eine Standortbescheinigung erstellen muss. Die Genehmigung zum Betrieb einer Mobilfunk-Basisstation wird erteilt, wenn insgesamt die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden. Das bedeutet, dass nur thermische Wirkungen im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Kontrollmessungen an den Basisstationen werden von der Regulierungsbehörde nicht durchgeführt, die Erteilung der Genehmigungen ist weitestgehend eine Formsache.

Vor gesundheitsschädlichen Immissionen aus der Umwelt soll das Bundesimmissionsgesetz (BImSchG) schützen. Mit der Argumentation, dass nur Forderungen nach dem Schutz vor Gesundheitsgefahren und nicht auch Vorsorgeaspekte aus dem Gesetz abgeleitet werden können, werden die meisten Gerichtsverfahren gegen Errichter oder Betreiber von Sendeanlagen zurückgewiesen. Dagegen wurde Mietminderung wegen einer Basisstation auf dem Dach vom Amtsgericht München als berechtigt angesehen (Az.: 432 C  7381/95). Die Versicherungswirtschaft wird zunehmend auf das Thema aufmerksam. Die meisten Versicherungen halten mittlerweile Risiken durch elektromagnetische Strahlung nur noch für begrenzt versicherbar. Beim derzeitigen Forschungsstand zu Wirkungen elektromagnetischer Felder ist eine zivilrechtliche Haftung nicht auszuschließen, wobei das Risiko aber nicht kalkulierbar ist.

Ein Maß für die Belastung durch Mobilfunkwellen ist die Leitstungsflußdichte der Strahlung. Sie wird gemessen in der Einheit Watt pro Quadratmeter (W/m²) oder Milliwatt pro Quadratmeter (mW/m²). Für die Leitstungsflußdichte der Strahlung von Mobilfunk-Basisstationen im Wohnbereich sollte der Richtwert vom 1 mW/m² nicht überschritten werden.

 

Leistungsflussdichten [mW/m²]

C-Netz

(450 MHz)

D-Netze

(900 MHz)

E-Netze

(1800 MHz)

26. BImSchv

2.250

4.500

9.000

Ehem. DDR, UdSSR

100 (alle Frequenzen)

Mobilfunk-Basisstationen

Damit man per Handy überall telefonieren kann, ist eine sehr große Anzahl von Basisstationen (C-, D- und E-Netze zusammen mindestens 25.000) nötig. Viele dieser Basisstationen wurden auf den Dächern höherer Wohnhäuser errichtet und befinden sich damit in der Nähe unmittelbarer Nähe von Räumen, in denen sich Menschen über längere Zeit aufhalten. Eine GMS-Basisstation sendet auf ihren Organisationskanälen mit voller Leistung ein mit 1733 Hz gepulstes Dauersignal, und zwar auch dann, wenn keine Gespräche geführt werden. Je nach Anzahl der Gespräche kommen auf den Gesprächskanälen zusätzliche Signale hinzu. Die Belastung durch die Sendeantennen ist trotz der Dauerstrahlung meist gering, weil die Strahlungskegel hauptsächlich in horizontaler Richtung abstrahlen. Daher ist die Strahlung unterhalb der Antennen nur schwach. Selbst Personen, die im Stockwerk direkt unter der Station wohnen, werden von den Strahlen kaum belastet. Trotz ihrer großen Zahl dürften die Mobilfunk-Basisstationen deshalb nur selten ein gesundheitliches Risiko darstellen. Ein erhöhtes Krebsrisiko für die Anwohner von Mobilfunk-Basisstationen kann nach bisherigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden, weil die erreichten Leistungsflussdichten zu gering sind. Bei entsprechend empfindlichen Personen können unter ungünstigen Umständen Beeinträchtigungen des Schlafes und andere neurovegetative Störungen auftreten (erhöhte Neigung zu Kopfschmerz und Migräne, Nervosität, Stimmungsschwankungen, Dauermüdigkeit, Kribbeln). Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann sich z.B. dann ergeben, wenn zwei etwa gleichhohe Gebäude um Abstand von weniger als 200 m nebeneinander stehen und auf einem der Gebäude eine Basisstation installiert ist. In den obersten Stockwerken auf der dem Sender zugewandten Seite des Nachbargebäudes ist dann eine Überschreitung des Richtwertes von 1 mW/m² von allem im Freien möglich.

Die Mobilfunkstrahlung wird beim Durchdringen von Mauerwerk deutlich geschwächt (bei E-Netzen bis um den Faktor 10, bei D-Netzen etwas weniger), so dass im Inneren von Gebäuden geringere Belastungen bestehen als im Freien. Außerdem ist die Verteilung der Strahlungsintensität in Gebäuden sehr uneinheitlich, daher lassen sich durch Messungen meist schwächer belastete Stellen für den Schlafplatz finden.

Normale Fenster sind für die Strahlung relativ durchlässig. Die mit einem Metallfilm bedampften hochdämmenden Wärmeschutzgläser dagegen haben eine abschirmende Wirkung. Mobilfunk-Basisstationen sollten vorsorglich möglichst außerhalb von Wohngebieten errichtet werden. Die gemeinsame Montage von Basisstationen der verschiedenen Netzbetreiber an einem geeigneten Standort ist im Interesse einer Minimierung der Strahlenbelastung dem Bau jeweils eigener Anlagen vorzuziehen.

Handys

Ganz anders sieht die Situation für die Benutzer von Handys aus. Die Sendeantenne ist nur wenige Zentimeter vom Kopf entfernt, so dass neben den nichtthermischen Effekten auch thermische Effekte auftreten können: Das Gewebe in Antennennähe erwärmt sich durch die Strahlung. Besonders gefährdet ist die Augenlinse, weil sie nicht durchblutet wird. Nicht alle Handys strahlen gleich stark: Entscheidend ist die Bauart der Antenne. Derzeit werden Handys mit drei verschiedenen Antennentypen angeboten.

-         Helixantenne (Stummelantenne): kurzer Antennenstummel. Diese Antenne belastet am stärksten, teilweise werden die Grenzwerte der 26. BImSchV überschritten

-         Ausziehbare Stabantenne: diese Antenne wird zum Gespräch herausgezogen. Im eingeschobenen Zustand sieht sie aus wie eine Helixantenne. Die Belastung ist im Vergleich zur Stummelantenne deutlich geringer. Außerdem bietet sie wegen ihrer günstigeren physikalischen Eigenschaften unter schlechten Empfangsbedingungen eine bessere Verbindung.

-         Flächenantenne: sie ist in die Rückwand des Gerätes integriert, nach außen ist überhaupt keine Antenne sichtbar. Weil sie hauptsächlich vom Kopf wegstrahlt, ist die Strahlenbelastung am geringsten.

Handy am Ohr

Bei Betrieb eines Mobiltelefons befindet sich der Sender direkt am Kopf. In diesem Nahfeld der Antenne herrschen die größten Feldstärken. Bei einem Versuch wurde die absorbierte Energie in verschiedenen Bereichen des Kopfes gemessen, der über eine Dipolantenne mit der in der Mobilfunktechnik verwendeten Strahlung bestrahlt wurde. In einem Gebiet um das Ohr wurde der Grenzwert der DIN-VDE überschritten. Die Sendeleistung war bei diesem Versuch nur halb so groß wie die maximale Pulsleistung eines Handys der D-Netze. Entsprechende Untersuchungen, bei denen Handys verschiedener Hersteller zur Bestrahlung eines Phantomkopfes verwendet wurden, zeigten in der Ungünstigen Anordnung eine Überschreitung der Grenzwerte der DIN-VDE bei allen Geräten. Und das, obwohl die Sendeleistung auch hier auf die Hälfte der maximal möglichen zwei Watt begrenzt wurde. Für E-Netze sind entsprechende Untersuchungen nicht bekannt. Ein Maß für die Belastung des Kopfes durch die Antennenstrahlung ist die „Spezifische Absorptionsrate“, abgekürzt SAR. Sie gibt an, wie viel Strahlungsleistung pro Kilogramm Gewebe aufgenommen wird und ist somit das eigentliche Maß für die Strahlenbelastung. Je größer die SAR, desto wärmer wird das Gewebe. Von entscheidender Bedeutung für die SAR-Werte im Kopfbereich ist neben der Sendeleistung die Art der Antennenkonstruktion. Weil die SAR sich nur mit großem Aufwand im Labor messen lassen, werden als Grenzwerte die leichter messbaren Feldstärken und Leistungsflussdichten verwendet.

Im Diagramm sind die SAR-Werte von Handys mit den drei Antennentypen dargestellt. Zum Vergleich sind noch die Grenzwerte der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) und der Amerikanischen Nationalen Normungskommission (ANSI) sowie die Vorsorgeempfehlung des unabhängigen Kölner nova-Instituts angegeben. Nur Handys mit Flächenantenne unterschreiten die Vorsorgeempfehlung.

Handy im Standby

In Empfangsbereitschaft (Standby) sendet ein Handy normalerweise nicht. Ein Handy im Standby, das nicht bewegt wird, gibt lediglich in von der jeweiligen Basisstation festgelegten Zeitabständen (im Abstand von einigen Minuten bis zu einer Stunde) ein kurzes Signal ab, um fortlaufende Gesprächsbereitschaft zu signalisieren. Ein bewegtes Mobiltelefon (z.B. im Auto) sendet zusätzlich ein kurzes Signal aus, wenn der Bereich einer Basisstation verlassen wird, um sich bei einer neuen Station „anzumelden“ (Handover). Von einem Handy im Standby gehen wegen der Kürze der ausgesendeten Signale keine gesundheitsschädlichen Strahlungen aus.

Telefonieren im Auto

Das Telefonieren im fahrenden Auto ist abgesehen von der Belastung durch Elektrosmog eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Ein Teil der Aufmerksamkeit ist auf das Gespräch gerichtet statt auf die Straße. Eine Freisprechanlage sorgt aber immerhin für zwei freie Hände, wenn das Telefonieren während der Fahrt schon unbedingt sein muss. Da das Auto die Strahlung eines Handys teilweise gegen die Außenwelt abschirmt, regelt das Handy seine Sendeleistung oft zum Maximalwert hoch, um die Verbindung zur Feststation halten zu können. Zusammen mit den Reflexionen im Wageninnern kann die Belastung höher werden als beim Telefonieren im Freien. Daher sollte vom Auto aus nur mit einer Außenantenne telefoniert werden. Aber auch bei Außenantennen können Feldstärken auftreten, die die Grenzwerte überschreiten. Insbesondere sogenannte On-Glass Antennen zum Aufkleben oder Anklemmen an die Scheibe schneiden sehr schlecht ab.

Handy und Herzschrittmacher

Mehrere internationale Studien zeigen, dass ein großer Teil aller gängigen Herzschrittmacher auf kurze Distanz von Mobiltelefonen der C- und D-Netze gestört wird. E-Netz-Geräte und schnurlose Telefone haben keinen Einfluss. Betroffene Personen sollten das Handy nicht betriebsbereit in der Brusttasche tragen und einen Sicherheitsabstand von 25 cm einhalten. Bedenklich ist, dass auch lebensrettende medizinische Geräte im Krankenhaus durch Mobilfunkstrahlung gestört werden können. Daher ist die Handynutzung in Krankenhäusern oft verboten.

Schnurlose Telefone

Mit ihnen kann man im Umkreis von bis zu 200 Metern um eine leitungsgebundene Basisstation drahtlos telefonieren. Die in Deutschland erhältlichen schnurlosen Telefone arbeiten entweder nach dem CT1+-Standard (Cordless Telephone) oder nach dem DECT-Standard (Digital Enhanced Cordless Telekommunication). Wegen der geringen Sendeleistung dieser Geräte sind thermische Wirkungen bei beiden Standards ausgeschlossen, hinsichtlich ihrer möglichen nichtthermischen Wirkungen müssen sie jedoch unterschieden werden:

CT1+-Telefone arbeiten mit analoger Signalübertragung und haben eine sehr geringe Sendeleistung von 10 Milliwatt, daher sind sie harmlos. Gesundheitlich relevante nichtthermische Wirkungen sind bei ihnen nicht zu erwarten.

DECT-Telefone arbeiten mit digitaler Signalübertragung und verwenden gepulste Mikrowellen wie die Mobilfunk-Handys. Zwar liegt ihre mittlere Sendeleistung auch nur bei 10 Milliwatt, die Leistung der einzelnen Pulse ist jedoch 25 mal so groß. Bisher liegen keine einschlägigen wissenschaftlichen Untersuchungen zu DECT-Telefonen vor, doch muss aufgrund der Pulsung mit den gleichen nichtthermischen Effekten wie bei den D- und E-Netzen gerechnet werden. Bedenklich ist, dass die Basisstation einer DECT-Anlage permanent sendet, also auch dann, wenn nicht telefoniert wird. DECT-Basisstationen sind 24-Stunden Dauersender. Wer ein DECT-Telefon betreibt wird erheblich stärker mit gepulsten Mikrowellen belastet als die Anwohner von Mobilfunk-Basisstationen.

Als gesundheitliche Beeinträchtigung durch DECT-Basisstationen wurden bisher alle Formen von Stresssymptomen beobachtet wie z.B.:

-         verminderte Schlafqualität, Schlaflosigkeit, Alpträume, Ängste

-         Kopfschmerzen und verstärkte Migräneneigung

-         Hautjucken, hoher Blutdruck

-         Schlechte Laune, morgens wie verkatert

-         Übelkeit

Die Probleme verschwanden jeweils, wenn die DECT-Telefone aus der Steckdose gezogen oder durch CT1+-Telefone ausgetauscht wurden. Nicht jeder reagiert mit Symptomen auf die Bestrahlung. Wer an Befindlichkeitsstörungen mit unbekannter Ursache leidet und ein DECT-Telefon betreibt, sollte probeweise für ein oder zwei Wochen die Basisstation aus der Steckdose ziehen und ein Schnurgebundenes Telefon benutzen. Allerdings können Belastungen durch DECT-Signale auch aus der Wohnung des Nachbarn stammen. Ein erhöhtes Krebsrisiko durch die Mikrowellenstrahlung der DECT-Telefone besteht nicht, weil die Strahlung selbst unmittelbar an der Antenne zu schwach ist. Bei höheren Leistungsflussdichten, wie sie z.B. von Mobilfunkhandys der D-Netze hervorgerufen werden, konnte im Laborversuch an entsprechenden genetisch veränderten Mäusen ein signifikant erhöhtes Risiko für Lymphdrüsenkrebs beobachtet werden. Ob die gepulsten niederfrequenten Gleichfelder der Mobilteile (hervorgerufen durch den pulsierenden Strom in den Akkus) bei Dauertelefonaten ein Risikofaktor für Gehirntumore sind, ist derzeit nicht abschätzbar.

Neben den gesundheitlichen Problemen sind durch DECT-Telefone auch technische Störungen möglich. Satellitenempfänger können im Umkreis von mehr als 10 Metern (auch durch eine Wand hindurch) gestört werden, weil DECT-Telefone im gleichen Frequenzbereich senden wie einige Satellitenkanäle (CNN, n-tv). Die Bildstörungen (horizontale Streifen) sind auch dann vorhanden, wenn nicht telefoniert wird. Weitere Beeinträchtigungen können bei Hörgeräten (Brummton), Stereoanlagen und anderen Telefonen auftreten. Mit CT1+-Telefonen gibt es diese Probleme nicht.

Technische Eigenschaften der Standards für schnurlose Telefone

Standard

CT1+

DECT

Signalübertragung

analog

digital, gepulst Pulsfrequenz 100 Hz

Frequenzband

885-887 MHz

930-932 MHz

1880-1990 MHz

Sendeleistung

10 mW

250 mW (Puls)

10 mW (gemittelt)

Basisstation ist Dauersender

nein

ja

Leistungsflussdichte in 30 cm Abstand von der Basisstation

0.8-1 mW/cm²

38-44 mW/cm²

Leistungsflussdichte in 1 m Abstand von der Basisstation

0,07-0,1 mW/cm²

3,5-4 mW/cm²

Leistungsflussdichte in 5 m Abstand von der Basisstation

0,004 mW/cm²

0,14-0,16 mW/cm²

Reichweite in Gebäuden

bis 60 Meter

bis 50 Meter

Reichweite im Freien

bis 200 Meter

bis 200 Meter

Störung von Satellitenempfang und Hörgeräten

nein

ja

Einen vollständigen Überblick über die Forschungsergebnisse liefert der Stuart-Report (englisch)

Amplitudenmodulation:

Variation der Schwingungsweite einer Trägerwelle im Rhythmus der zu übertragenden Signale (beim Rundfunk im Lang-, Mittel- und Kurzwellenbereich).

Analog:

Ein wert- und zeitkontinuierlicher Vorgang (z.B. Lautstärkeänderung eines Tones) wird kontinuierlich abgebildet (z.B. Amplitudenänderung einer Trägerwelle).

ANSI:

American National Standards Institute, Amerikanisches Normungsinstitut

CT1+:

Cordless Telephone, Standard der analogen schnurlosen Telefone

DECT:

Digital Enhaced (ursprünglich European) Cordless Telecommunication, Standard der digitalen schnurlosen Telefone

Digital:

Ein wert- und zeitkontinuierlicher Vorgang (z.B. Lautstärke eines Tons) wird in bestimmten Zeitabständen mit seinem Zahlenwert beschrieben (z.B. Betrag der Amplitude).

DIN-VDE:

Normen, die unter anderem auch die elektromagnetischen Immissionen durch technische Geräte (z.B. Handys) regeln. Sie wurden von der demokratisch nicht legitimierten Deutschen Elektrotechnischen Kommission (DKE) festgelegt, in der Vertreter der Industrie die Mehrheit hatten. Die DKE wurde inzwischen vom Bundesumweltminister neu besetzt.

DNS:

Abkürzung für Desoxiribonucleinsäure, Träger der  Erbinformation

ICNIRP:

International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierenden Strahlen

GMS-Standard:

Standard der D- und E-Netze. Eine mit 217 Hz gepulste Trägerwelle bei einer Frequenz um 900 MHz (D-Netze) bzw. 1800 MHz (E-Netze) enthält digitalisiert die Information der Sprache. Alle 4,6 Millisekunden sendet das Handy für 0,57 Millisekunden. Das ergibt auf die Sekunde umgerechnet die Pulsfrequenz von 217 Hz (Anzahl der Pulse pro Sekunde). Während des kurzen Sendepulses werden die gesprochenen Worte der vorausgegangenen 4,6 Millisekunden übertragen. Außerdem werden zwischen dem Mobilgerät und dem Netz regelmäßig Informationen ausgetauscht, die zur Aufrechterhaltung der Verbindung erforderlich sind. Dadurch geht ein Gespräch beim Wechsel des Funkbereiches nicht verloren und die Sendeleistung des Handys wird auf das notwendigste Maß begrenzt, um die Akkus zu schonen.

Hochfrequenzstrahlung:

Elektromagnetische Strahlung ab einer Frequenz von 30 kHz. die HF-Strahlung umfasst die Radio-, Fernseh- und Mikrowellen.

Leistungsflussdichte:

Maß für die Intensität von Hochfrequenzstrahlung, gemessen in den Einheiten Watt pro Quadratmeter (W/m²), Milliwatt pro Quadratmeter (mW/m²), Mikrowatt pro Quadratzentimeter (mW/cm²) oder Nanowatt pro Quadratzentimeter (nW/cm²). Umrechnung:

1 W/m² = 1000 mW/m² = 100 mW/cm² = 100.000 nW/cm²

Modulation:

Die Art und Weise, in der einer Trägerwelle eine Information (z.B. Musik, Sprache, Daten) aufgeprägt wird.

Pulsmodulation:

Die Trägerwelle einer Information wird periodisch ein- und ausgeschaltet, ähnlich wie das Licht beim Stroboskopblitz.

REM-Schlaf:

Tiefschlafphase, die gekennzeichnet ist durch schnelle Bewegungen der Augäpfel (Rapid Eye Movement).

SAR:

Spezifische Absorptionsrate, gibt an, wie viel Energie pro Kilogramm Körpergewicht in einer bestimmten Zeit aufgenommen und in Wärme umgewandelt wird. Die Maßeinheit ist Watt pro Kilogramm (W/kg). Da die Messung der SAR sehr aufwendig ist, werden in der 26. BImSchV leichter messbare physikalische Größen (Leistungsflussdichte, elektrische und magnetische Feldstärke) als sogenannte abgeleitete Grenzwerte verwendet.

Quellen

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Quellen:

Titel:                                                               Verfasser:                                                       Herausgeber:

„Elektrosmog“                                                                                                                       Verbraucherzentrale

„Meyer’s Forum - Elektrosmog“                     Susanne Mecker / Günter Nimtz                      B.I.-Taschenbuchverlag

„Strahlen, Wellen, Felder“                               Norbert Leitgeb                                              dtv wissen und praxis

„Strom des Lebens, Strom des Todes“            P.C. Mayer-Tasch / B.M. Malunat                  Fischer alternativ

„Risiko Elektrosmog“                                      H.-Peter Neitzke / Jürgen van Capelle/            Birkhäuser Verlag

                                                                       Katharina Deppner / Kerstin Edeler /

                                                                       Thomas Hanisch / Ecolog Institut

„Telefonieren aktuell“                                                                                                             Verbraucherzentrale NRW e.V.

„EMF Monitor“ (2/99; 1/00; 2/00; 3/00)                                                                               nova-Institut

“Elektrosmog Report” (4/00; 8/00; 10/00)                                                                             nova-Institut

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