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Station 2: Die römische Familie

Aufgabe:
1. Lest den Text über die römische Hausgemeinschaft.
2. Schneidet die Kärtchen aus und ordnet sie unten so an, dass deutlich wird wie die Familienmitglieder zueinander gehören und wer mehr oder weniger zu bestimmen hat. Ihr könnt dabei die Verbindungen durch Pfeile und zusätzliche Bestimmungen (z.B. „bestimmt über“) kennzeichnen.
 

Schaubild – Ergebnisse der Schüler
 
 
 

3. Wie könnte eine entsprechende Zeichnung für eine heutige Familie aussehen?
 
 
 
 

4. Stellt Vergleiche an und nennt die wichtigsten Unterschiede.
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Station 2: Die römische Familie

M 1:Die römische Hausgemeinschaft (zur Zeit des Kaiserreichs)
 
 
Pater familias
Er allein verfügt über den Familienbesitz (patrimonium); bi zu seinem Tod haben die übrigen Familienmitglieder seinen Befehlen zu gehorchen (patria potestas); nicht gewünschte Neugeborene kann er aussetzen; seine Klienten und Freigelassenen sind ihm zu Dank und zu Unterstützung verpflichtet.
Mater familias (Matrona) 
Sie steht entweder unter der patria potestas ihres Mannes oder verbleibt unter der potestas ihres eigenen pater familias. In diesem Fall behält sie ihr Vermögen (Mitgift) bzw. kann es im Fall de Scheidung zurückverlangen. Ihr Mann wird im allgemeinen nicht von ihr selber, sondern von ihrem pater familias für sie ausgewählt
Kinder
Zu dieser Gruppe gehören nicht nur die natürlichen Kinder, sondern auch die adoptierten. Ferner werden die Frauen der Söhne und die Enkelkinder dazugezählt. Erst beim Tode des pater familias werden die Kinder frei (sui iuris) und können selber über das ererbte Vermögen verfügen. Die Töchter dürfen aber ihr Vermögen nicht weitervererben.
Sklaven
Sie sind entweder in den städtischen Haushalten ihrer Herren (Stadtsklaven) oder auf den landwirtschaftlichen Gütern (Landsklaven) tätig. Sklaven und Sklavinnen dürfen nicht heiraten, können aber zusammenleben und Kinder haben, die dann wieder Sklaven werden. Oft bestimmt der pater familias in seinem Testament , dass nach seinem Tod eine größere Zahl seiner Sklaven freigelassen werden soll.
Freigelassene 
Von den freigelassenen Sklaven wird erwartet, dass sie ihrem früheren Herren weiterhin für die Freilassungen und Unterstützungen, der er ihnen gewährt hat, danken. Sie müssen ihn regelmäßig besuchen und sind oft auch dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Einkünfte an ihn abzugeben oder ihm auf andere Art und Weise gefällig zu sein.
Klienten
Dies sind freie Bürger, die freiwillig dem Gefolge eines adeligen pater familias angehören. Sie besuchen jeden Morgen ihren patron, bekommen dabei kleine (Geld-) Geschenke und werden manchmal auch zu den Gastmählern eingeladen. Der patron seinerseits genießt ein um so höheres Ansehen, je größer die Zahl der Klienten ist.


Aus: Geschichte lernen. Sammelband Antike. S. 60 - 62