Station 2: Die römische Familie
Aufgabe:
1. Lest den Text über die römische Hausgemeinschaft.
2. Schneidet die Kärtchen aus und ordnet sie unten so an, dass
deutlich wird wie die Familienmitglieder zueinander gehören und wer
mehr oder weniger zu bestimmen hat. Ihr könnt dabei die Verbindungen
durch Pfeile und zusätzliche Bestimmungen (z.B. „bestimmt über“)
kennzeichnen.
Schaubild – Ergebnisse der Schüler
3. Wie könnte eine entsprechende Zeichnung für eine heutige
Familie aussehen?
4. Stellt Vergleiche an und nennt die wichtigsten Unterschiede.
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Station 2: Die römische Familie
M 1:Die römische Hausgemeinschaft (zur Zeit des Kaiserreichs)
Pater familias
Er allein verfügt über den Familienbesitz (patrimonium);
bi zu seinem Tod haben die übrigen Familienmitglieder seinen Befehlen
zu gehorchen (patria potestas); nicht gewünschte Neugeborene kann
er aussetzen; seine Klienten und Freigelassenen sind ihm zu Dank und zu
Unterstützung verpflichtet. |
Mater familias (Matrona)
Sie steht entweder unter der patria potestas ihres Mannes oder verbleibt
unter der potestas ihres eigenen pater familias. In diesem Fall behält
sie ihr Vermögen (Mitgift) bzw. kann es im Fall de Scheidung zurückverlangen.
Ihr Mann wird im allgemeinen nicht von ihr selber, sondern von ihrem pater
familias für sie ausgewählt |
Kinder
Zu dieser Gruppe gehören nicht nur die natürlichen Kinder,
sondern auch die adoptierten. Ferner werden die Frauen der Söhne und
die Enkelkinder dazugezählt. Erst beim Tode des pater familias werden
die Kinder frei (sui iuris) und können selber über das ererbte
Vermögen verfügen. Die Töchter dürfen aber ihr Vermögen
nicht weitervererben. |
Sklaven
Sie sind entweder in den städtischen Haushalten ihrer Herren (Stadtsklaven)
oder auf den landwirtschaftlichen Gütern (Landsklaven) tätig.
Sklaven und Sklavinnen dürfen nicht heiraten, können aber zusammenleben
und Kinder haben, die dann wieder Sklaven werden. Oft bestimmt der pater
familias in seinem Testament , dass nach seinem Tod eine größere
Zahl seiner Sklaven freigelassen werden soll. |
Freigelassene
Von den freigelassenen Sklaven wird erwartet, dass sie ihrem früheren
Herren weiterhin für die Freilassungen und Unterstützungen, der
er ihnen gewährt hat, danken. Sie müssen ihn regelmäßig
besuchen und sind oft auch dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Einkünfte
an ihn abzugeben oder ihm auf andere Art und Weise gefällig zu sein. |
Klienten
Dies sind freie Bürger, die freiwillig dem Gefolge eines adeligen
pater familias angehören. Sie besuchen jeden Morgen ihren patron,
bekommen dabei kleine (Geld-) Geschenke und werden manchmal auch zu den
Gastmählern eingeladen. Der patron seinerseits genießt ein um
so höheres Ansehen, je größer die Zahl der Klienten ist. |
Aus: Geschichte lernen. Sammelband Antike. S. 60 - 62
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